1. Die Teilnahme am Unterricht der Musikschule Kürten ist Kindern von Beginn ihres dritten Lebensjahres ab möglich, vorrangig bis zum Beginn ihrer Schulpflicht in dem Lehrfach „Musikalische Früherziehung“. Nach Absprache mit den jeweiligen Dozenten ist dies ab diesem Lebensjahr auch in anderen Lehrfächern möglich.

2. Die Musikschule steht auch Erwachsenen offen.

3. Anmeldungen und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle bei der Gemeindeverwaltung Kürten zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

4. Anmeldungen zum Unterricht sind jederzeit möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind.

5. Abmeldungen sind zum 30.04. und 31.10. eines Jahres jeweils mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Kündigungstermin möglich. Sie müssen der Geschäftsstelle bei der Gemeindeverwaltung Kürten fristgemäß zugegangen sein.

6. Nach Anmeldung eines neuen Schülers besteht innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beginn des Unterrichts ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des Monats (sog. Schnuppermonat).

7. Dozenten können mit verbindlicher Wirkung für die Musikschule weder An- noch Abmeldungen entgegennehmen.

8. Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.

9. Zu den Zeiten der in Nordrhein-Westfalen üblichen Schulferien, Feiertagen und an den Brauchtumstagen (Karneval Altweiber, Rosenmontag und Fastnachtdienstag) findet kein Unterricht statt.

10. Öffentliches Auftreten der Schüler und Meldungen zu Wettbewerben sowie Prüfungen in den von der Musikschule erteilten Fächern bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.

11. Jeder Schüler erhält auf Wunsch über seinen jeweiligen Ausbildungsstand eine Beurteilung.

12. Der Einzelunterricht wird wöchentlich in Einheiten von 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten angeboten.

13. Die von der Mitgliederversammlung des Musikwerkes Kürten e.V. beschlossenen Unterrichtsgebühren betragen ab dem 01.04.2023:

Unterrichtsform

Monatsgebühr

Jahresgebühr

30 Minuten Einzelunterricht pro Woche

55 €

660 €

45 Minuten Einzelunterricht pro Woche

80 €

960 €

60 Minuten Einzelunterricht pro Woche

105 €

1260 €

30 Minuten Partnerunterricht (mit 2 Schülern) pro Woche

32 €

384 €

45 Minuten Partnerunterricht
(mit 2 Schülern) pro Woche

45 €

540 €

45 Minuten Gruppenunterricht
(mit 3 Schülern) pro Woche

30 €

360 €

45 Minuten Gruppenunterricht
(mit 4 Schülern) pro Woche

26 €

312 €

45 Minuten Gruppenunterricht
(mit 5-10 Schülern) pro Woche

25 €

300 €


Ein Anspruch auf Gruppenunterricht besteht grundsätzlich nicht. Die Durchführung eines Gruppenunterrichts liegt im Ermessen des Dozenten.

14. Die Unterrichtsgebühren werden als Jahresgebühren (bei angebotenen 36 Unterrichtsstunden pro Jahr) erhoben. Die Unterrichtsgebühren sind monatlich anteilig zu bezahlen (siehe Ziffer 13).

15. Die Unterrichtsgebühren sind auch zu zahlen, wenn Unterrichtstage in die Zeit von Schulferien, auf gesetzliche Feiertage oder Brauchtumstage (Karneval Altweiber, Rosenmontag und Fastnachtdienstag) fallen.

16. Die nicht hauptamtlichen Dozenten stehen in keinem Arbeitsverhältnis zur Musikschule. Die Musikschule vermittelt ihnen lediglich die Schüler. Die Unterrichtshonorare sind deshalb direkt an die Dozenten zu zahlen.

17. Die Gebühr für die vom Schüler versäumten Unterrichtsstunden darf nicht in Abzug gebracht werden. Die von den Dozenten versäumten Unterrichtsstunden müssen nachgegeben oder vom Honorar abgesetzt werden, sofern sie mehr als zwei Unterrichtstage / Jahr betragen. Gründe für die zwei Tage können nur Krankheit bzw. höhere Gewalt sein. Außerdem werden die jährlichen Unterrichtswochen auf 36 Wochen festgelegt. Werden weniger als 36 Unterrichtsstunden seitens der Musikschule pro Fach im Schuljahr erteilt, besteht ein Anspruch auf entsprechende Erstattung zum Jahresende.

18. Eine Haftung des Musikwerkes Kürten e.V. für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule entstehen, besteht nicht.

19. Der Mitgliedsbeitrag je Schüler und Jahr beträgt 60,-- Euro und ist jährlich zum 01.03. auf das Konto der Musikschule zu überweisen. Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie die Musikschule, so wird der Beitrag ab dem zweiten Familienmitglied um 50 % ermäßigt. Im Einzelfall kann der Vorstand über eine Härtefallregelung befinden.

Bei einer unterjährigen Kündigung oder Begründung der Mitgliedschaft ist nur der auf diesen Zeitraum entfallende Mitgliedsbeitrag - auf der Grundlage der vollen Monatsberechnung - zu entrichten.

20. Die Satzung des Musikwerkes Kürten e.V. kann in der Geschäftsstelle bei der Gemeindeverwaltung Kürten eingesehen werden.

21. Die vorstehenden Änderungen treten zum 01. März 2021 in Kraft. Die Schulordnung wird unterzeichnet von Jürgen Brückers (1.Vorsitzender) - Daniel Rothert (Schulleiter) - Klaus Lüke (Geschäftsführer). Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Schulordnung außer Kraft.


Musikschule Kürten
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten
Tel: +49 (0) 2268 / 939 - 142
Fax: +49 (0) 2268 / 939 - 125
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